Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 507
Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?
Antwortmöglichkeiten
- AErlaubnisbehörde✓ richtig
- BDeutscher Schützenbund
- CBundeszentralregister
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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