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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 503

Ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zulässig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa.✓ richtig
  2. BNein.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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