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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 409

Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn sie griffbereit im Holster getragen wird.
  2. BWenn das Schlagstück / Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
  3. CWenn sich Geschosse oder Patronen in der Waffe befinden.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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