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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 405

Waffenrechtlich gesehen ist der Schaft eines Gewehres...

Antwortmöglichkeiten

  1. Aein wesentlicher Teil der Schusswaffe.
  2. Bkein wesentlicher Teil einer Schusswaffe.✓ richtig
  3. Cein erlaubnispflichtiges Zubehörteil einer Schusswaffe.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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