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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 377

Dürfen Sie während ihres Urlaubs erlaubnispflichtige Schusswaffen zur Aufbewahrung einem anderen überlassen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, jeder zuverlässigen volljährigen Person.
  2. BNein.
  3. CJa, dem Inhaber einer Waffenbesitzkarte.✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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