Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 375
Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- ABei dem Abschluss eines Kaufvertrages.
- BBei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.
- CBei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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