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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 323

Was versteht man unter einer „verbotenen Waffe“?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEine Waffe, zu deren Erwerb es der Erlaubnis in Form einer Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) der örtlich zuständigen Erlaubnisbehörde bedarf.
  2. BEine Waffe, mit der der Umgang verboten ist (wobei eine Ausnahmegenehmigung des BKA möglich ist).✓ richtig
  3. CEine Waffe, die nur von Personen über 25 Jahren erworben werden darf.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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