Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 310
Wann geht die Schusswaffeneigenschaft nach dem Waffengesetz verloren?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn der Lauf dauerhaft zugeschweißt wird.
- BWenn alle wesentlichen Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht werden.✓ richtig
- CWenn der Verschluss dauerhaft unbrauchbar gemacht und der Schlagbolzen entfernt wird.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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