Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 304
Der Inhaber eines Jugendjagdscheines übt die Jagd ohne Begleitperson aus. Welcher Tatbestand liegt vor?
Antwortmöglichkeiten
- AStraftat nach § 38 Bundesjagdgesetz
- BJagdwilderei nach § 292 Strafgesetzbuch
- COrdnungswidrigkeit nach § 39 Bundesjagdgesetz✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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