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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 304

Der Inhaber eines Jugendjagdscheines übt die Jagd ohne Begleitperson aus. Welcher Tatbestand liegt vor?

Antwortmöglichkeiten

  1. AStraftat nach § 38 Bundesjagdgesetz
  2. BJagdwilderei nach § 292 Strafgesetzbuch
  3. COrdnungswidrigkeit nach § 39 Bundesjagdgesetz✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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