Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 301
Welche der nachgenannten Voraussetzungen muss vorliegen, damit das Sammeln von Abwurfstangen durch Dritte zulässig ist?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Sammler muss hierzu eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers haben✓ richtig
- BDer Sammler bedarf neben der schriftlichen Erlaubnis des Revierinhabers auch noch eines gültigen Jagdscheins
- CDer Sammler bedarf nur eines gültigen Jagdscheins
- DDer Sammler bedarf zusätzlich einer schriftlichen Erlaubnis der Waldbehörde zum Betreten des Waldes
- EDer Sammler bedarf grundsätzlich keiner Erlaubnis
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Berlin mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.