Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 291
Wer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den Jagdschaden, den ein Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung angerichtet hat?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Berufsgenossenschaft
- BDer Revierinhaber✓ richtig
- CDie Jagdhaftpflichtversicherung des Jagdgastes
- DDie Jagdhaftpflichtversicherung des Revierinhabers
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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