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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 288

Nach dem Bundesjagdgesetz müssen Schäden ersetzt werden, die von folgenden Wildarten verursacht worden sind:

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchalenwild, Wildkaninchen und Fasanen✓ richtig
  2. BSchwarzwild, Wildkaninchen und Rebhühnern
  3. CRotwild, Hasen und Fasanen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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