Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 288
Nach dem Bundesjagdgesetz müssen Schäden ersetzt werden, die von folgenden Wildarten verursacht worden sind:
Antwortmöglichkeiten
- ASchalenwild, Wildkaninchen und Fasanen✓ richtig
- BSchwarzwild, Wildkaninchen und Rebhühnern
- CRotwild, Hasen und Fasanen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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