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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 287

Wer ist nach dem Gesetz grundsätzlich zum Ersatz des Wildschadens im gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpflichtet?

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Jagdbehörde
  2. Bdie Jagdgenossenschaft✓ richtig
  3. Cder/die Jagdausübungsberechtigten

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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