Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 277
Ein Landwirt stellt am 2. Juni fest, dass durch Fasane an seinem Maisfeld erheblicher Schaden verursacht wurde. Am 15. Juni meldet er diesen Schaden an. Besteht nach den gesetzlichen Vorschriften ein Anspruch auf Ersatz des Wildschadens?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, wenn er den Schaden bei der Gemeinde anmeldet
- BJa, wenn er den Schaden bei der Jagdbehörde anmeldet
- CNein✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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