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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 261

Ein Jagdausübungsberechtigter erlangt die Jagdschutzberechtigung in seinem Jagdbezirk

Antwortmöglichkeiten

  1. Akraft Gesetzes als eigenes Recht✓ richtig
  2. Bmittels öffentlich-rechtlicher Bestätigung durch die Jagdbehörde
  3. Cüberhaupt nicht; die hat nur ein Jagdaufseher

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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