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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 226

Welchen der nachgenannten Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?

Antwortmöglichkeiten

  1. ALangwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden✓ richtig
  2. BDie Waffe darf nur im verschlossenen Futteral mitgeführt werden
  3. CErlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden
  4. DEine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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