Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 226
Welchen der nachgenannten Einschränkungen unterliegt ein Revierinhaber, der in Jagdausrüstung befugt einen Jägernotweg benutzt?
Antwortmöglichkeiten
- ALangwaffen dürfen nur ungeladen mitgeführt werden✓ richtig
- BDie Waffe darf nur im verschlossenen Futteral mitgeführt werden
- CErlegtes Wild darf nur im Rucksack transportiert werden
- DEine Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde zur Benutzung des Jägernotwegs ist mitzuführen
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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