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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 187

Muss die Erlegung von Schwarzwild in die Abschussliste eingetragen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, da Schwarzwild nicht der Abschussplanung unterliegt
  2. BJa✓ richtig
  3. CJa, mit Ausnahme von Fallwild muss erlegtes Wild immer eingetragen werden

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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