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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 119

Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten in Lebendfallen gefangen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASchwarzwild
  2. BFuchs✓ richtig
  3. CWildkaninchen✓ richtig
  4. DRabenkrähe
  5. EFasan

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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