Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 119
Welche der nachgenannten Wildarten dürfen in Niedersachsen ohne besondere behördliche Erlaubnis im Rahmen ihrer Jagdzeiten in Lebendfallen gefangen werden?
Antwortmöglichkeiten
- ASchwarzwild
- BFuchs✓ richtig
- CWildkaninchen✓ richtig
- DRabenkrähe
- EFasan
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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