Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 113
Darf der Inhaber eines Jugendjagdscheines an einer Gesellschaftsjagd teilnehmen?
Antwortmöglichkeiten
- Anicht als Schütze✓ richtig
- Bja, in jeder Funktion
- Cja, aber erst mit 17 Jahren
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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