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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 111

Darf ein an der Jagdausübung verhinderter Revierinhaber einen Jagdgenossen, der nicht im Besitz eines gültigen Jagdscheines ist, mit dem selbstständigen Fangen des Raubwildes in seinem Revier beauftragen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, ohne weiteres
  2. BJa, aber nur mit behördlicher Sondererlaubnis
  3. CNein✓ richtig
  4. DJa; wenn der Jagdgenosse eine Fangjagdbescheinigung mit sich führt

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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