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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 84

Bei welcher zuständigen Behörde ist der Jagdpachtvertrag anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der Jagdbehörde✓ richtig
  2. BBei der Gemeindeverwaltung
  3. CBei der Jagdgenossenschaft
  4. DBei der Hegegemeinschaft
  5. EEine Anzeige ist nicht erforderlich

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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