Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 31
Unterliegen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere dem Jagdrecht?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, weil sie auch schon vorher dem Jagdrecht unterlagen
- Bnein, weil der Eigentumsnachweis immer geführt werden kann
- Cja, wenn die Tiere herrenlos geworden sind✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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