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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 12

Was ist im jagdrechtlichen Sinne unter Jagdausübung zu verstehen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Anur das Erlegen von Wild
  2. Bdas Erlegen und Fangen von freilebenden Tieren
  3. Cdas Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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