Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 11
Wer darf sich die Eier eines ausgemähten Fasanengeleges aneignen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Spaziergänger, der es findet
- BDer Eigentümer des Feldes, auf dem sich das Gelege befindet
- CDer Jagdausübungsberechtigte✓ richtig
- DDer Nutzungsberechtigte auf den gepachteten Grundflächen
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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