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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg4 · Frage 9

Der Begriff „Erlegen“ umfasst?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aalle Handlungen, die unmittelbar auf das Töten des Wildes ausgerichtet sind✓ richtig
  2. Bnur das Abgeben des Fangschusses oder das Abnicken des Wildes
  3. Calle Handlungen, die darauf gerichtet sind, dem Wilde nachzustellen

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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