Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 438
Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,
Antwortmöglichkeiten
- Aist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt;
- Bist immer ein verbotener Gegenstand;
- Cist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist;
- Dist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt;✓ richtig
- Eist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Berlin mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.