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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 438

Ein Messer, dessen Klinge seitlich hervorschnellt und hierdurch festgestellt werden kann,

Antwortmöglichkeiten

  1. Aist ein Fallmesser und deswegen grundsätzlich erlaubt;
  2. Bist immer ein verbotener Gegenstand;
  3. Cist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist;
  4. Dist dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 8,5 cm übersteigt;✓ richtig
  5. Eist nur dann ein verbotener Gegenstand, wenn die Länge der Klinge 15 cm übersteigt.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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