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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 235

Welche der nachgenannten Aussagen zu waffenrechtlichen Vorschriften sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEin Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf jederzeit eine Kurzwaffe zum Selbstschutz führen.
  2. BEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis Jagdwaffen schussbereit zum Jagdschutz oder zum Forstschutz führen und mit ihnen schießen.✓ richtig
  3. CEin Inhaber eines gültigen Jagdscheins darf ohne Erlaubnis die Jagdwaffe auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd zugriffsbereit aber nicht schussbereit führen.✓ richtig

Lösung

Antworten B, C sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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