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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 214

Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AUnverzüglich✓ richtig
  2. BInnerhalb einer Woche
  3. CInnerhalb zwei Wochen
  4. DInnerhalb eines Monats

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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