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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 100

Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,

Antwortmöglichkeiten

  1. Awenn dem Angriff ausgewichen werden kann.
  2. Bwenn der Angriff mit einem Messer erfolgt.✓ richtig
  3. Cwenn der Angreifer mit der Faust droht.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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