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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 89

Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.✓ richtig
  2. BJa, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
  3. CNein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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