Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 65
Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen.
Antwortmöglichkeiten
- ADas ist waffenrechtlich erlaubt.
- BDas ist waffenrechtlich nicht erlaubt.✓ richtig
- CWBK-Inhaber dürfen ihre Schusswaffen grundsätzlich immer tauschen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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