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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 64

Unter welchen Umständen dürfen anderen Personen z.B. Waffen oder Munition überlassen werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANur, wenn Waffen und Munition getrennt übergeben werden.
  2. BWaffen vorübergehend zur nicht gewerbsmäßigen sicheren Aufbewahrung, wenn der Andere selbst keine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt.
  3. CAuf dem Schießstand: Waffen ja, Munition nur zum sofortigen Verbrauch.✓ richtig
  4. DZur Beförderung, wenn der Andere selbst eine WBK besitzt.✓ richtig

Lösung

Antworten C, D sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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