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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 57

Was haben Sie zu veranlassen, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Waffe auf Grund einer waffenrechtlichen Erlaubnis dauerhaft erworben haben?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIch melde den Erwerb schriftlich meiner örtlichen Erlaubnisbehörde.✓ richtig
  2. BIch melde den Erwerb schriftlich der Erlaubnisbehörde des Verkäufers.
  3. CIch melde den Erwerb schriftlich meinem örtlichen Polizeirevier.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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