Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 56
Was müssen Sie tun, wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe von einem Händler erworben haben?
Antwortmöglichkeiten
- AIch bin verpflichtet, den Erwerb binnen zwei Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und meine Waffenbesitzkarte vorzulegen.✓ richtig
- BNichts, der Händler zeigt den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages an.
- CIch bin verpflichtet, den Erwerb binnen eines Monats der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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