Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg3 · Frage 54
Beim Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von einer Privatperson durch den Erwerbsberechtigten...
Antwortmöglichkeiten
- Azeigt er den Erwerb der Waffe innerhalb eines Jahres der zuständigen Behörde an und legt die WBK zur Eintragung vor.
- Bzeigt er den Erwerb der Waffe innerhalb vier Wochen der zuständigen Behörde an und legt die WBK zur Eintragung vor.
- Czeigt er den Erwerb der Waffe innerhalb zwei Wochen der zuständigen Behörde an und legt die WBK zur Eintragung vor.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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