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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 610

Welche Angaben in der Erklärung der Unbedenklichkeit von erlegtem Wild durch die „kundige Person“ sind nicht erforderlich?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAngaben über Verhaltensstörungen vor dem Erlegen
  2. BAngaben über die Zeitspanne zwischen Erlegen und Aufbrechen✓ richtig
  3. CAngaben über auffällige Merkmale bei Aufbrechen und Versorgen
  4. DAngaben über Ort, Datum und Uhrzeit des Erlegens

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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