Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 610
Welche Angaben in der Erklärung der Unbedenklichkeit von erlegtem Wild durch die „kundige Person“ sind nicht erforderlich?
Antwortmöglichkeiten
- AAngaben über Verhaltensstörungen vor dem Erlegen
- BAngaben über die Zeitspanne zwischen Erlegen und Aufbrechen✓ richtig
- CAngaben über auffällige Merkmale bei Aufbrechen und Versorgen
- DAngaben über Ort, Datum und Uhrzeit des Erlegens
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Berlin mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.