Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 603

Welche Veränderungen bringen die EU-Hygienevorschriften für die Jäger?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJäger sind als „Lebensmittelunternehmer“ tätig, wenn sie Wild an Dritte abgeben✓ richtig
  2. BJäger dürfen Schalenwild nur noch aufbrechen und versorgen, wenn sie „kundige Person“ sind
  3. CWild darf nur an Wildbearbeitungsbetriebe abgegeben werden, wenn vorher eine amtliche Fleischuntersuchung stattgefunden hat
  4. DJäger haben Aufzeichnungspflichten, wenn sie Wild oder Wildfleisch abgeben✓ richtig

Lösung

Antworten A, D sind korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Berlin mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.