Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 440
Wann hat sich bei einer Treibjagd ein Schütze mit seinen Nachbarn zu verständigen?
Antwortmöglichkeiten
- Anach Einnehmen des Standes✓ richtig
- Bbevor er seinen Stand verlässt
- Cbeim Anwechseln von Wild
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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