Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 191
Dürfen Sie mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und ohne behördliche Genehmigung in dessen Wald eine Fichtendickung beseitigen, um auf der Fläche von 0,3 ha einen Wildacker anzulegen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, Wald muss Wald bleiben
- BDie Fichtendickung darf nur beseitigt werden, wenn in unmittelbarer Nähe eine Ersatzaufforstung erfolgt
- CJa, ein Wildacker ist eine dem Wald gleichgestellte Fläche✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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