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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 182

Welche der nachgenannten Aussage zum Begriff Kahlschlag nach dem Niedersächsischen Waldgesetz ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn Niedersachsen sind Kahlschläge grundsätzlich verboten
  2. BKahlschläge über 1 ha Größe sind anzeigepflichtig✓ richtig

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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