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Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 156

Was versteht man unter dem Begriff "Integrierter Pflanzenschutz"?

Antwortmöglichkeiten

  1. AVertraglich geregelter Bezug von chemischen Pflanzenschutzmitteln
  2. BAbgestimmte Durchführung von mechanischen, chemischen und biologischen Pflanzenschutzmaßnahmen✓ richtig
  3. CGrundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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