Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 99
Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
- BJa, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
- CNein✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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