Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 91
Zu welchen Jahreszeiten dürfen Rohr- und Schilfbestände in Flüssen oder Altwässern nicht gemäht werden?
Antwortmöglichkeiten
- AIn der Zeit vom 1. März bis 30. September✓ richtig
- BIn der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar
- CIn der Zeit vom 1. Mai bis 31. Oktober
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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