Jägerprüfung Berlin · Sachgebiet be_sg2 · Frage 19
Im Juni treffen Sie am Moorrand einen Fotografen, der Kraniche fotografieren will. Darf er das?
Antwortmöglichkeiten
- Anur, wenn er Mitarbeiter der Naturschutzbehörde ist
- Bnur mit Genehmigung des Jagdpächters
- Cnein, weil es verboten ist, streng geschützte Arten an ihren Brutstätten durch Fotografieren zu stören✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus NI-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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