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Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 259

Wo darf die Jagd grundsätzlich nicht ausgeübt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. AUnter 100 Meter um bebaute Grundstücke
  2. BAuf unter 5 ha großen Gewässern
  3. CAn Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde x✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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