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Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 256

Ein Eigenjagdbesitzer hat selbst keinen Jagdschein. Was darf er nicht tun?

Antwortmöglichkeiten

  1. ASeine Eigenjagd verpachten
  2. BAls Grundstückseigentümer die Jagd auch ohne Jagdschein ausüben✓ richtig
  3. CAuf die Eigenständigkeit seiner Eigenjagd verzichten

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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