Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 256
Ein Eigenjagdbesitzer hat selbst keinen Jagdschein. Was darf er nicht tun?
Antwortmöglichkeiten
- ASeine Eigenjagd verpachten
- BAls Grundstückseigentümer die Jagd auch ohne Jagdschein ausüben✓ richtig
- CAuf die Eigenständigkeit seiner Eigenjagd verzichten
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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