Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 248
Ist von Rehwild verursachter Wildschaden grundsätzlich ersatzpflichtig?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, voll ersatzpflichtig✓ richtig
- BNein, nur Wildschäden von Rot,- Dam- und Schwarzwild sind ersatzpflichtig
- CNur, wenn der Abschussplan nicht erfüllt wurde
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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