Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 246
Wann darf die Jagd auf Stockenten in M-V ausgeübt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AVom 01. September bis zum 20. Februar
- BVom 01. August bis zum 15. Januar
- CVom 01. September bis zum 15. Januar✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)
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