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Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 236

Wer haftet für Schäden, die durch ausgebrochenes Gehegewild verursacht werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Jagdausübungsberechtigte des angrenzenden Reviers
  2. BDer Besitzer der ausgebrochenen Tiere✓ richtig
  3. CNiemand

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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