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Jägerprüfung Brandenburg · Sachgebiet bb_sg5 · Frage 213

Sind Jagdausübungsberechtigte benachbarter Jagdbezirke verpflichtet, die Wildfolge schriftlich zu vereinbaren?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, eine mündliche Vereinbarung reicht aus
  2. BNein, denn die Wildfolge ist gesetzlich geregelt
  3. CJa, nach dem Landesjagdgesetz für M-V ist das vorgeschrieben✓ richtig

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Übernommen aus MV-Katalog (geografisch/rechtlich nahester verfügbarer)

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